Reindelstraße
11 - D-90402 Nürnberg Öffnungszeiten
tägl. 17 Uhr bis 2 Uhr - auch
Sonntag geöffnet Mittagstisch
Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr Für
den Mittagstisch wird kein Eintritt berechnet
Ach übrigens, es ist genau
das eingetreten was wir schon am 1.8.2010 prophezeit haben!
Der Tabakumsatz in Bayern ist in dem ersten Jahr des Rauchverbots, dass
nun wirklich in einigen Städten und Gemeinden mehr als verbissen
durchgesetzt wird, um satte 2.000 (in Worten: zweitausend) TONNEN
gesamt gestiegen. Die Filterzigaretten sind um 3.000 Tonnen gesunken
und
der Stopf- und Drehtabak ist um 5.000 Tonnen gestiegen (Amt
für Statistik).
Wir haben, wie erwartet, genau den selben Fall der in der Zeit der
Prohibition in den USA eingetreten ist. Niemals und Nirgendwo wurde
mehr gesoffen als in dieser Zeit in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Diese Parallele erkennt hoffentlich selbst der Dümmste.
Da sollten sich einige
Besserwisser mal ganz heftig an die Nase greifen! Ihr habt damit mehr Schaden
angerichtet als ihr überhaupt vermuten könnt!
Der Tabakkonsum ist gestiegen, Nervenzusammenbrüche bei
Wirtsleuten, Suizide und einen riesengroßen wirtschaftlichen
Schaden. Mehr als 20.000 Arbeitslose dazu gewonnen und die
Kneipenkultur ist zusammengebrochen. Und die Volksseele kocht und
brodelt wegen der ewigen Bevormundung.
Wolltet Ihr das? Wolltet Ihr das wirklich?
Chronologische Reihenfolge der Ereignisse seit dem 1.8.2010 und auch
die Originaldokumente dazu
Allerdings kann die Fertigstellung etwas dauern hier. Oder besser
ausgedrückt: Die Fertigstellung wird wahrscheinlich die
nächsten Jahre nicht erfolgen. Aber
die Originale können jederzeit in der Gaststätte Rock-Cafe
Frivoli
angesehen werden. Kopien von den einzelnen Dokumenten werden auf Wunsch
herausgegeben. EINLEITUNG/PROLOG:
Diese Sache treiben wir bis nach Brüssel. Dank eines klitzekleinen
Fehlers diverser Amtspersonen der Stadt Nürnberg ist das
nämlich keine Länderhoheit mehr sondern Bundeshoheit
geworden. Und damit stehen uns die Europäischen Gerichtshöfe
offen.
Und lieber Herr B. vom Ordnungsamt der Stadt Nürnberg: Daß
ein Strafverfahren gegen sie läuft haben wir netterweise
überdeutlich Donnerstag, den 19.1.2012 bei Gericht mitbekommen.
Da finden wir es schon eine absolute Unverfrorenheit von Ihnen,
daß sie auch noch einen RECHTSWIDRIGEN Verwaltungsakt vom Stapel
lassen. Die Rechtswidrigkeit liegt lt. unserem Anwalt vor.
Wobei einige Leute, darunter z.B. vereidigte Steuerprüfer, meinen,
daß das gute Ding sogar NICHTIG ist. Also braucht von NIEMANDEN
beachtet zu werden.
Sie möchten also zu der Reihe der Straftaten, derer sie angeklagt
sind, noch ein paar hinzukommen? Kein Problem, Herr B.
Ihnen ist aber auch hoffentlich klar, daß sie nach neuem Gesetz
sich nicht mehr hinter der Stadt Nürnberg verschanzen können,
sobald es sich um Schadenersatzforderungen dreht. Siehe
Bundesbeamtenverordung §§ 63 und folgende. Für Fehler im
Amt haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Und es scheint ja doch etwas zu krachen bei Ihnen. Denn das
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Sie ist am 19.1.2012
immer noch am Laufen gewesen.
Aber ein Vorschlag zur Güte: Jede der vier beteiligten Personen,
die wir wegen Hausfriedensbruch und noch ein paar Straftaten mehr am
19.10.2011 angezeigt haben, darf uns einen Vorschlag unterbreiten zur
Wiedergutmachung. Wir sind beim derzeitigen Stand der Dinge zufrieden
mit einem Schadensersatz von je Euro 15.000,-- pro Person an die Firma
und die Beteiligten, sowie noch ein paar kleine unterschriebene
Urkunden wegen Unterlassung und dergleichen.
Das nennt sich dann außergerichtlicher Vergleich.
Falls wir das allerdings vor ein EU-Gericht ziehen müssen werden
wir uns mit so einer kleinen Summe nicht mehr zufrieden geben.
PROLOG:
Erst ein mal muß man klar sagen, daß man derzeit gegen das
neue Gesundheitsschutzgesetz nichts machen kann.
(Ein neuer Volksentscheid für 2013 wird allerdings gerade
vorbereitet. Näheres dazu später.)
Allerdings heißt das aber auch, daß das Gesetz auch so
durchgeführt werden sollte, wie es geschrieben ist. Und genau hier
ist der Fehler bei den Gedanken darüber. Und auch der Fehler, der
bei den Amtspersonen liegt, die meinen, daß sie ÜBER dem
Gesetz stehen.
Nicht gegen das Gesetz vorgehen, sondern massiv gegen die
Vollziehungsbeamte vorgehen. Das mindeste sind Strafanträge wegen
Hausfriedensbruch, Nötigung von Amts wegen, Wandlung von Unrecht
zu Recht und Willkür vom Amt wegen. Alles Straftaten die schon
seit 1880 im Strafgesetzbuch verankert sind. ZUM SCHUTZ DER
BEVÖLKERUNG GEGEN AMTSWILLKÜR!!!
Hilfe dabei bekommt ihr gerne von uns geboten.
Wie oben schon erwähnt: Nach § 63 BBO haften Amtspersonen
auch mit ihrem Privatvermögen bei Verstößen im Amt. Sie
können also jederzeit zivilrechtlich heran gezogen werden.
Die Vollzughinweise sind ja schon das, was der Name auch sagt: Nur
Hinweise und keine eigenständigen Gesetze, also dem zu Folge
Interpretationen. Das
kommt auch klar zum Ausdruck in dem alten Urteil vom Bayerischen
Verfassungsgerichtshof und auch in den beiden neuen Kommentaren.