Reindelstraße 11 - D-90402 Nürnberg
Öffnungszeiten tägl. 17 Uhr bis 2 Uhr - auch Sonntag geöffnet
Mittagstisch Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr
Für den Mittagstisch wird kein Eintritt berechnet






Ach übrigens, es ist genau das eingetreten was wir schon am 1.8.2010 prophezeit haben!

Der Tabakumsatz in Bayern ist in dem ersten Jahr des Rauchverbots, dass nun wirklich in einigen Städten und Gemeinden mehr als verbissen durchgesetzt wird, um satte 2.000 (in Worten: zweitausend) TONNEN gesamt gestiegen. Die Filterzigaretten sind um 3.000 Tonnen gesunken und der Stopf- und Drehtabak ist um 5.000 Tonnen gestiegen (Amt für Statistik).
Wir haben, wie erwartet, genau den selben Fall der in der Zeit der Prohibition in den USA eingetreten ist. Niemals und Nirgendwo wurde mehr gesoffen als in dieser Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Parallele erkennt hoffentlich selbst der Dümmste.

Da sollten sich einige Besserwisser mal ganz heftig an die Nase greifen!
Ihr habt damit mehr Schaden angerichtet als ihr überhaupt vermuten könnt!
Der Tabakkonsum ist gestiegen, Nervenzusammenbrüche bei Wirtsleuten, Suizide und einen riesengroßen wirtschaftlichen Schaden. Mehr als 20.000 Arbeitslose dazu gewonnen und die Kneipenkultur ist zusammengebrochen. Und die Volksseele kocht und brodelt wegen der ewigen Bevormundung.
Wolltet Ihr das? Wolltet Ihr das wirklich?



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Und jetzt kommen wir hier mal zur Sache:

Chronologische Reihenfolge der Ereignisse seit dem 1.8.2010 und auch die Originaldokumente dazu

Allerdings kann die Fertigstellung etwas dauern hier. Oder besser ausgedrückt: Die Fertigstellung wird wahrscheinlich die nächsten Jahre nicht erfolgen.
Aber die Originale können jederzeit in der Gaststätte Rock-Cafe Frivoli angesehen werden. Kopien von den einzelnen Dokumenten werden auf Wunsch herausgegeben.

EINLEITUNG/PROLOG:

Diese Sache treiben wir bis nach Brüssel. Dank eines klitzekleinen Fehlers diverser Amtspersonen der Stadt Nürnberg ist das nämlich keine Länderhoheit mehr sondern Bundeshoheit geworden. Und damit stehen uns die Europäischen Gerichtshöfe offen.

Und lieber Herr B. vom Ordnungsamt der Stadt Nürnberg: Daß ein Strafverfahren gegen sie läuft haben wir netterweise überdeutlich Donnerstag, den 19.1.2012 bei Gericht mitbekommen.
Da finden wir es schon eine absolute Unverfrorenheit von Ihnen, daß sie auch noch einen RECHTSWIDRIGEN Verwaltungsakt vom Stapel lassen. Die Rechtswidrigkeit liegt lt. unserem Anwalt vor.
Wobei einige Leute, darunter z.B. vereidigte Steuerprüfer, meinen, daß das gute Ding sogar NICHTIG ist. Also braucht von NIEMANDEN beachtet zu werden.
Sie möchten also zu der Reihe der Straftaten, derer sie angeklagt sind, noch ein paar hinzukommen? Kein Problem, Herr B.
Ihnen ist aber auch hoffentlich klar, daß sie nach neuem Gesetz sich nicht mehr hinter der Stadt Nürnberg verschanzen können, sobald es sich um Schadenersatzforderungen dreht. Siehe Bundesbeamtenverordung §§ 63 und folgende. Für Fehler im Amt haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Und es scheint ja doch etwas zu krachen bei Ihnen. Denn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Sie ist am 19.1.2012 immer noch am Laufen gewesen.

Aber ein Vorschlag zur Güte: Jede der vier beteiligten Personen, die wir wegen Hausfriedensbruch und noch ein paar Straftaten mehr am 19.10.2011 angezeigt haben, darf uns einen Vorschlag unterbreiten zur Wiedergutmachung. Wir sind beim derzeitigen Stand der Dinge zufrieden mit einem Schadensersatz von je Euro 15.000,-- pro Person an die Firma und die Beteiligten, sowie noch ein paar kleine unterschriebene Urkunden wegen Unterlassung und dergleichen.
Das nennt sich dann außergerichtlicher Vergleich.
Falls wir das allerdings vor ein EU-Gericht ziehen müssen werden wir uns mit so einer kleinen Summe nicht mehr zufrieden geben.


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PROLOG:

Erst ein mal muß man klar sagen, daß man derzeit gegen das neue Gesundheitsschutzgesetz nichts machen kann.
(Ein neuer Volksentscheid für 2013 wird allerdings gerade vorbereitet. Näheres dazu später.)

Allerdings heißt das aber auch, daß das Gesetz auch so durchgeführt werden sollte, wie es geschrieben ist. Und genau hier ist der Fehler bei den Gedanken darüber. Und auch der Fehler, der bei den Amtspersonen liegt, die meinen, daß sie ÜBER dem Gesetz stehen.

Nicht gegen das Gesetz vorgehen, sondern massiv gegen die Vollziehungsbeamte vorgehen. Das mindeste sind Strafanträge wegen Hausfriedensbruch, Nötigung von Amts wegen, Wandlung von Unrecht zu Recht und Willkür vom Amt wegen. Alles Straftaten die schon seit 1880 im Strafgesetzbuch verankert sind. ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG GEGEN AMTSWILLKÜR!!!
Hilfe dabei bekommt ihr gerne von uns geboten.

Wie oben schon erwähnt: Nach § 63 BBO haften Amtspersonen auch mit ihrem Privatvermögen bei Verstößen im Amt. Sie können also jederzeit zivilrechtlich heran gezogen werden.

Die Vollzughinweise sind ja schon das, was der Name auch sagt: Nur Hinweise und keine eigenständigen Gesetze,
also dem zu Folge Interpretationen.
Das kommt auch klar zum Ausdruck in dem alten Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und auch in den beiden neuen Kommentaren.


Demnächst könnt Ihr hier Einsicht nehmen.





ERSTER AKT:



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