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Neu - Neu - Neu - Neu

Freitag, den 27.8.2010
Auszug aus einem Antwortbrief an einen Bekannten, der uns ein paar Neuigkeiten über das Netz zukommen hat lassen:

Hallo,
ich danke Dir für die Infos.
Allerdings sind wir da schon ein paar Bahnen weiter offensichtlich.
Wir haben unsere Informationen von einem Richter aus XXXX. Der ist übrigens auch Mitglied bei uns. Und er wird uns auch bei Rechtsstreitigkeiten aktiv unterstützen.
Beachte bitte Artikel 2 des Grundgesetzes. Das ist das soziale Verhalten untereinander sehr genau umrissen.
Und genau daran scheitert das Rauchfrei-Gesetz. Teile davon kollidieren nämlich ganz klar mit dem Grundgesetz.

Das mit dem Verein ist auch vom Verfassungsgerichtshof in München klar bestätigt worden. Raucherveine dürfen rauchen was sie wollen, solange es keine Drogengesetze bricht.
Das ist jetzt schon klar geregelt. Die in Karlsruhe haben ja abgelehnt darüber zu entscheiden und haben es als Länderhoheit deklariert seit dem 4.8.2010.
Damit ist das Urteil aus München kein Urteil mehr, sondern Gesetz!
(Es gibt nur noch eine Instanz die darüber steht: Gott!)
Und darin wird es klar erlaubt für einen Verein und seinen Mitgliedern.
Wir haben ja keine Laufkundschaft. Uns kann das damit herzlichst egal sein.
Mit dem Urteil aus München war das Volksbegehren übrigens schon VOR dem Urnengang ausgehebelt ohne Ende.
Die Betroffenen hätten sich das alles nur so genau durchlesen müssen wie wir. Dann wäre statt den ganzen Dramen ein riesengroßes Gelächter unterwegs gewesen.
Dem Herrn Frankenberger wurden nämlich von den Münchnern ein paar rechts und links reingewatscht (meiner/unserer Ansicht nach).
Und er bettelt ja auch am laufenden Band in der Presse, daß sich die lieben Wirte doch bitte bitte bitte an den Willen des Volkes halten möchten (Belege dafür haben wir ja hinreichend).

Und was da umschrieben wird von Dir, bzw. auf den Webseiten, als Raucherverein ist eigentlich der Club gemeint.
Der darf natürlich nicht verwendet werden. Das ist nämlich etwas Imaginäres von der Definition her.
Der Verein hingegen ist auf die Personen bezogen. Ein vollkommen anderes Paar Schuhe.

Wenn jemand von den Wirten rechtliche Hilfe braucht kann er sich gerne an uns wenden.

ggg, es könnte ja passieren, daß wir mit unserem Wissen an die Öffentlichkeit gehen. Nach der neuen Definition darf ja sogar in Nebenräumen in Speisegaststätten wieder geraucht werden. Man muß nur ein paar kleine Fakten im neuen Gesetz erkennen und richtig umsetzen.

Wir lieben die geschlossene Gesellschaft, wir lieben das Vereinsleben.

Aber mit einem Richter an der Seite, der uns drei Stunden lang Verordnungen und Gesetze runtergerasselt hat und uns erklärt hat, daß wir UNANGREIFBAR sind mit unserem System, machen wir uns da gar keine Sorgen mehr.
Und es MUSS Raucherverein heißen....

Danke Dir noch einmal
Dann bis bald
Diana und Thomas


Und P.S.: Was heißt hier eigentlich Willen des Volkes. Wir rauchen und gehören damit zu einem Drittel des Volkes. Also nicht einmal mehr eine kleine Minderheit. Ich nenne das eine Frechheit ohne Ende, eine Bevormundung und eine riesengroße Anmaßung von ein paar Einzelnen. DAS also soll DEMOKRATIE sein? Dann hab ich in der Schule vor ca. 32 Jahren irgend etwas falsch verstanden....




Montag, den 2.8.2010 gegen 11.40 Uhr
Aber Achtung: Auch unten was für unsere Nichtraucher
Wunderbar. Wir hatten vor ca. einer Stunde einen Anruf von unserem Anwalt.
Das Rauchverbot ist für geschlossene Gesellschaften definitiv aufgehoben.
Habt also bitte Verständnis dafür, daß wir ab sofort einige ´Geschlossene Gesellschaften´ während der Woche und speziell am Wochenende haben werden.

Es sind die diversen Stammtische und noch einige weitere Aktionen.
Also nicht wundern, wenn ihr von verschiedenen Personen die Einladungen erhalten werdet. Das sind die jeweiligen Veranstalter.
Ohne Einladung über unser Newsletter-System ist allerdings kein Eintritt bei uns.

Ihr braucht aber eure Einladungen nicht ausdrucken. Es reicht wenn Ihr Eure e-Mail-Adresse kennt und die am Eingang sagt und auch eintragt in unsere Einlaßliste.

Es werden auf Wunsch auch Einladungskarten speziell auf die einzelne Person ausgegeben. So habt ihr Eure Daten gleich dabei.
Es dürfen auch nahestende Personen mitgebracht werden. Also Frau, Mann...etc.

Der untere Teil ab ´Ideen´ fällt somit aus....grins

Life is a party....also fangt schon mal an

Hier geht es zu unserem Newsletter-System

Für unsere Nichtraucher:
Wir lassen ein paar Tage rauchfrei. Also Eintritt für alle auch ohne Einladung.
Wir sind jetzt mal gespannt, ob sich wirklich soviele an diesen Tagen einfinden werden.
Aber mal ehrlich, das Ergebnis kennen wir doch jetzt schon.....

Schmiedet Ihr nur weiter! Hämmert und nagelt! Schweißt und verzinkt! Oh, da fehlen noch ein paar Nieten! Macht nur alles schön dicht!
Und wenn Ihr fertig seid stellt Ihr plötzlich fest, daß Ihr selber in dem Käfig steht!


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Weiter unten unsere Ideen

Augsburger Allgemeine, den 11.8.2010
Nichtraucherschutzgesetz: Jetzt soll es doch ein Schlupfloch geben

Von Barbara Feneberg, München

Der von der Bayerischen Staatsregierung verschärfte Entwurf für das Nichtraucherschutzgesetz birgt vermutlich doch ein Schlupfloch. Rauchen in Gaststätten ist dann erlaubt, wenn es sich bei der Gästerunde um eine geschlossene Gesellschaft handelt.

Bei einer privaten Geburtstagsfeier im Bierstüberl darf also weiterhin zur Zigarette gegriffen werden. Einzige Bedingung: Die Runde oder Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Diese Einschränkung des Rauchverbots wurde gestern auf Antrag der CSU-Fraktion im Sozialausschuss beschlossen - allerdings ohne die Stimmen der Opposition. Sie wird damit begründet, dass eine private Feier in einem Gasthaus ähnlich einzuschätzen ist wie die in der eigenen Wohnung. Dort sei Rauchen erlaubt, also müsse das auch für die geschlossene Gesellschaft gelten.

SPD und Grüne lehnten diese Änderung des Gesetzentwurfes zwar ab, konnten diese aber freilich nicht verhindern. "Das ist ein Einfallstor, den Nichtraucherschutz zu umgehen", kritisierte SPD-Gesundheitspolitikerin Kathrin Sonnenholzner. "Da zeichnet sich schon jetzt ein Schlupfloch ab", sagte Renate Ackermann von den Grünen. Es sei nicht eindeutig festgelegt, was genau unter einer "geschlossenen Gesellschaft" zu verstehen sei.

Und es gibt weitere Ausnahmen: Häftlinge im Gefängnis dürfen weiter rauchen, wenn es der Anstaltsleiter billigt. Gleiches gilt für Patienten der Psychiatrie oder in der Suchttherapie. Während eines Verhörs durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft können Ganoven weiter qualmen. Und schließlich dürfen sich Künstler öffentlich eine Zigarette anstecken, wenn es Teil der Vorstellung ist.

Nicht eindeutig hingegen ist die Situation in Hotelfoyers: Gibt es dort eine Café-Bar oder Ähnliches, ist es nicht erlaubt zu rauchen, denn dann fällt der Bereich unter das Gaststättenrecht. Gibt es keinen Kaffee, darf gequalmt werden.

Nachdem im Sozialausschuss der verschärfte Gesetzentwurf in seltener Einstimmigkeit abgesegnet wurde, bleibt nun noch die Verabschiedung des Gesundheitsschutzgesetzes - so der offizielle Name.

"Wir haben jetzt ein optimales Ergebnis", resümierte Thomas Zimmermann von der CSU, auch wenn bis zuletzt um Details gerungen wurde. So scheiterte die SPD mit der Forderung, dass vor Jugendzentren geraucht werden darf. Und auch der Antrag der Grünen wurde abgelehnt. Sie wollten Zigarettenqualm auch in Biergärten und sonstiger Freiluftgastronomie verbieten.
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Liebe Freunde und Gäste,
wir haben auch die weitere Möglichkeit im Keller ein Improvisationstheater einzurichten. Das heißt nach dem neuen Gesetz klar und eindeutig, daß eine Laiengruppe oder auch normale Theatergruppe während des Stückes rauchen darf. Beim Improvisationstheater wird auch das Publikum in das Stück einbezogen.

Außerdem werden unsere Veranstaltungen ab dem 1.8.2010 als Einladungen verschickt über unseren Mailserver. Also nur wer registriert ist bei uns auf dem Mailserver (siehe Newsletter) hat auch über die Einladungen für die geschlossene Gesellschaft die Eintrittsberechtigung.
Die Umstände tun uns furchtbar leid, aber leider ist aus gesetzlichen Gründen keine andere Möglichkeit da.

Also bitte als Ausweis eure eMail-Adresse parat haben. Die entsprechenden Berechtigungskarten werden dann am Eingang an euch abgegeben.

Weiteres folgt....
To be continued....

Liebe Grüße von eurem Team
Diana, Comara, Wolfgang und Thomas


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